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Rente

Rente

Allgemeine Infos:

Die Gemeinde unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung in der Antragsaufnahme, hilft bei Kontenklärung und leitet Unterlagen weiter.

Beglaubigte Kopien für die deutsche Rentenversicherung können wir kostenfrei anfertigen.

Für die Beantragung Ihrer Rente nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir können allgemein für Sie klären, wann Sie in Rente gehen können.

Für spezielle Fragen bezüglich Ihrer Rente können Sie Kontakt mit der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Coburg aufnehmen (Tel.: 09561 231430).

Kontakt:

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09563 9631
09563 9649

Unterlagen:

  • Aktueller Versicherungsverlauf des Versicherungskontos
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Krankenversicherungskarte
  • Unterlagen über zusätzliche ggf. private Renten (Betriebsrenten, Zusatzrenten, Pensionen, etc.)
  • ggf. ALG I oder II Bescheid, Krankengeldbescheid, etc.
  • evtl. Geburtsurkunden der Kinder
  • evtl. Schwerbehindertenausweis

Gebühren:

gebührenfrei

Hinweise:

Für Beantragung der Rente muss vorher ein Termin vereinbart werden, bei dem Sie auch erfahren, welche Unterlagen in ihrem Fall benötigt werden.

Link:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Sozialhilfe / Grundsicherung

Sozialhilfe / Grundsicherung

Allgemeine Infos:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Personen zwischen dem 18. Und 64. Lebensjahr fallen zuerst in den Zuständigkeitsbereich des Job Centers Coburg Land, es sei denn, der jeweils zuständige Rententräger stellt fest, dass sie unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Können die Kosten eines Alten- und Pflegeheimes nicht mehr getragen werden, so kann ein Antrag auf Sozialhilfe (Heimkostenübernahme) beim Bezirk von Oberfranken in Bayreuth gestellt werden.

In beiden Fällen muss zuerst mit der Stadt Rödental als Wohnsitzgemeinde Kontakt aufgenommen werden. 

Die Anträge werden von der Stadt Rödental aufgenommen und nach Überprüfung der Personen- und Meldedaten an das Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken weitergeleitet.

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen den richtigen Antrag und Information über die notwendigen Unterlagen zuschicken können.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-32
Fax. 09563 96-49

Gebühren:

gebührenfrei

Hinweise:

Über den weiteren Bearbeitungsstatus hat die Stadt Rödental keine Information. In wie weit Ihr Antrag bearbeitet ist, erfahren Sie bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken).

Formulare:

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf.

Links:

www.landkreis-coburg.de
www.bezirk-oberfranken.de

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Infos:

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben wurde. Diese kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Zur Anerkennung der Vaterschaft müssen sowohl Vater als auch Mutter persönlich ins Standesamt kommen. 

Bitte beachten Sie: Mit Anerkennung der Vaterschaft wird noch keine gemeinsame Sorge begründet. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht wünschen, müssen Sie dies im Landratsamt Coburg www.landkreis-coburg.de beurkunden lassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Kontakt

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09563 9630 / 9632

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

Anzeige eines Sterbefalles

Sterbefall

Anzeige eines Sterbefalles

Allgemeine Infos:

Ein Sterbefall in der Familie bringt das Leben aus den Fugen.
Dennoch sind schnell viele Angelegenheiten zu erledigen.
Ein Bestattungsunternehmen berät Sie dabei kompetent und einfühlsam und nimmt Ihnen viele Besorgungen ab.

Egal, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder direkt zu uns ins Standesamt kommen, werden Sie in der Regel immer die unten aufgeführten Unterlagen und Urkunden benötigen:

Kontakt

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09563 9630 oder 9632

Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch (bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde )
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen) oder eine aktuelle Eheurkunde
  • ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist kostenfrei. Für Renten- und Sozialversicherungszwecke erhalten Sie von uns 2 Sterbeurkunden kostenfrei. 

Für jede darüber hinaus benötigte Urkunde wird eine Gebühr von jeweils 12 Euro berechnet.

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Allgemeine Infos:

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden:
Die mündliche Austrittserklärung können Sie bei uns im Standesamt abgeben. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.
Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).

Bitte vereinbaren Sie zur Erklärung des Kirchenaustrittes einen Termin mit uns!

Kontakt

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Tel.: 09563 9630 oder 9632

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

Gebühren

35,-- Euro

Hinweise

Wenn Sie wieder in eine Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Pfarrei.