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Bauen und Wohnen

Bebauungspläne

Bitte beachten Sie:
Auch wenn für manche Stadteile bzw. Bereiche kein Bebauungsplan existiert/vorhanden ist, sollten Sie vor Beginn Ihrer Planungen Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen.

Grundsätzlich gilt:
Ob mit oder ohne Bebauungsplan, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und besprechen Sie mit uns vorab Ihr geplantes Vorhaben.

Kontakt:

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Tel.: 09563/9640 oder 9642
Fax: 09563/9649

 
Blumenrod

Photovoltaik-Freiflächenanlage Blumenrod (2020)

Einberg

Breitenbaumäcker (1978)
Einberg Mitte (1979)
Einberg Mitte - 2. Änderung (2015)
Einberg Ost (1994)
Einberg West (2000)
Stockäcker (1989)
Vogelleite - 1. Änderung (2004)
Wirthswiese (1981)

 
Fischbach
keine Bebauungspläne vorhanden

Fornbach
keine Bebauunspläne vorhanden

Kipfendorf
Schwarze Leite (2019)
Weiße Leite (2022) - Bebauungsplan wurde dem Stadtteil Rothenhof zugeordnet (siehe unten)

Mittelberg
keine Bebauungspläne vorhanden

Mönchröden
Am Rabersbach (1964)
Brückenstraße/Schafsteg (2021)
Gnaileser Str. 2 (2017)
Mahnberg (1997)
Mahnberg II (2000)
Mahnbergäcker (2013)
Mahnbergäcker II (2018)
Nußleite (1977)
Rothinestraße (2020)
Rödental-Mitte-Röthlein (1980)
Rödental-Mitte-West (1977)
Rödental-Mitte-Zentrum - 6. vorhabenbezogene Änderung (2020)
Rödental-Mitte-Zentrum, Mitte-West, Mitte-Röthlein (1990)
Sport- und Freizeitgelände Eller (1995)

 

Oberwohlsbach
Lauterburgäcker (2000)
Oberwohlsbach Mitte (2017)
Oberwohlsbach Nord West - 2. Änderung (1987)
Oberwohlsbach Nord West - 3. Änderung (1995)

Oeslau

AnnaPark (2009)
Gewerbegebiet an der A 73 (2018)
Gewerbegebiet an der A 73 Änderung (2022)
Langer Rain (2022)
Saint-Gobain West (2008)
Sport- und Freizeitgelände Oeslau West (1980)
Sport- und Freizeitgelände Oeslau West Änderung (2020)

Rothenhof
Weiße Leite (2022)

Schönstädt
keine Bebauungspläne vorhanden

Spittelstein
Bergfeld (2008)

Unterwohlsbach

Europäisches Museum für modernes Glas, Park Rosenau (2006)
Rennersberg (2006)

Waldsachsen
Asigweg (1990)
Kirchstück (2002)
Kirchstück II (2000)
Steinernes Stück (1970)

Waltersdorf
keine Bebauungspläne vorhanden

Weißenbr
unn v. Wald
Photovoltaik-Anlage Weißenbrunn v. W. (2018)
Photovoltaik-Anlage Weißenbrunn v. W. (2021)
Steinäcker-Seienwiesen (1987)

Breitbandversorgung

Ansprechpartner

Günter Benning
Tel.: 09563 96-40
Fax: 09563 96-49
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Gigabitrichtlinie
Zweites Verfahren
Erstes Verfahren

Klimaschutz

Die Stadt Rödental hat einen Arbeitskreis Klimaschutz gegründet, der sich aus Vertretern der Stadtratsfraktionen zusammensetzt. Neben eigenen städtischen Maßnahmen werden auch allgemeine Regelungen für das Stadtgebiet besprochen. So wurden Richtlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen.

Richtlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen der Stadt Rödental

Wasserrecht

Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Rödental (auszugsweise)

Erläuterungsbericht Gewässerentwicklungskonzept
Gewässerstrukturkartierung

Bauplätze

Im Stadtgebiet von Rödental befinden sich folgende Baugebiete in Planung bzw. in Umsetzung:


Oeslau - Langer Rain
Ansprechpartner Fa. Schopf & Teig

Rothenhof - Weiße Leite
Ansprechpartner Fa. Schopf & Teig

 
Rothenhof - Spitzacker/Mönchsleite - E N T W U R F -
Ansprechpartner Bauamt Stadt Rödental Tel. 09563/9640

Gewerbegebiete / Gewerbeflächen

Gewerbegebiete und Gewerbeflächen erfragen Sie bitte in unserem Bauamt

Kontakt:

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Tel.: 09563 9640
Fax: 09563 9649

Wohnungssuche (Sozialwohnungen)

Wohnungsvermittlung

Allgemeine Infos:

  • Vermittlung von Sozialwohnungen
  • Registrierung von Wohnungssuchenden
  • Wohnungsvergabe im Rahmen des Wohnungsbindungsgesetzes
     

Das Wohnungsamt der Stadt Rödental vermittelt Mietwohnungen, die sich im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg befinden. Bei dem Großteil der Wohnungen handelt es sich um Sozialwohnungen*, es werden aber auch frei finanzierte Wohnungen vermittelt.

*Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete") auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden.
Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, muss ein Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung gestellt werden.

Kontakt:

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Tel.: 09563 96-31
Fax: 09563 96-49

Beantragung eines Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sind u. a.

  • Art der Fördermittel
  • Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
  • Wohnungsgröße
  • Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen

Formulare

Antrag Wohnberechtigungsschein