Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden: Die mündliche Austrittserklärung können Sie bei uns im Standesamt abgeben. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden. Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).
Bitte vereinbaren Sie zur Erklärung des Kirchenaustrittes einen Termin mit uns!
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 09563 9630 oder 9632
Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument
Gebühren
35,-- Euro
Hinweise
Wenn Sie wieder in eine Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Pfarrei.