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Geburt

Anzeige einer Geburt

Allgemeine Infos:

Auch wenn die meisten Babys seit langer Zeit in Krankenhäusern auf die Welt kommen, gibt es immer wieder einmal „echte" Rödentaler, die in unserem Stadtgebiet das Licht der Welt erblicken.
Dann ist der Vater gefordert! Er oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis hat (in der Regel Großeltern, Onkel oder Tanten...) muss die Geburt innerhalb einer Woche in unserem Standesamt anzeigen.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
09563 9630 / 9632
09563 9649

Unterlagen

Bei miteinander verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Wenn kein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und es Geschwister gibt, die Geburtsurkunden dieser

Bei ledigen Müttern:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern, aber bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung:

  • die Erklärungen hierüber
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Gegebenenfalls abgegebene Sorgeerklärung
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Immer ist eine von einem Arzt oder einer Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.

Gebühren

Die Beurkundung einer Geburt ist kostenfrei. Für Kindergeld etc. erhalten Sie drei kostenfreie Urkunden.

Jede weitere ausgestellte Geburtsurkunde 12,--  Euro

Hinweise

Zur Vornamensgebung ist in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, die bei verheirateten Eltern oder Eltern mit gemeinsamer Sorge von beiden Partnern zu unterschreiben ist.

Namenserklärungen nach deutschem Recht für Kinder

Formulare

Erklärung zur Namensführung

Online-Beantragung

Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes
Schriftliche Geburtsanzeige