Auch wenn die meisten Babys seit langer Zeit in Krankenhäusern auf die Welt kommen, gibt es immer wieder einmal „echte" Rödentaler, die in unserem Stadtgebiet das Licht der Welt erblicken. Dann ist der Vater gefordert! Er oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis hat (in der Regel Großeltern, Onkel oder Tanten...) muss die Geburt innerhalb einer Woche in unserem Standesamt anzeigen.
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 09563 9630 / 9632
Unterlagen
Bei miteinander verheirateten Eltern:
Geburtsurkunden der Eltern
eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Wenn kein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und es Geschwister gibt, die Geburtsurkunden dieser
Bei ledigen Müttern:
Geburtsurkunde der Mutter
Personalausweis oder Reisepass der Mutter
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern, aber bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung:
die Erklärungen hierüber
Geburtsurkunde der Eltern
Gegebenenfalls abgegebene Sorgeerklärung
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Immer ist eine von einem Arzt oder einer Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.
Gebühren
Die Beurkundung einer Geburt ist kostenfrei. Für Kindergeld etc. erhalten Sie drei kostenfreie Urkunden.
Jede weitere ausgestellte Geburtsurkunde 12,-- Euro
Hinweise
Zur Vornamensgebung ist in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, die bei verheirateten Eltern oder Eltern mit gemeinsamer Sorge von beiden Partnern zu unterschreiben ist.