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Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Infos:

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben wurde. Diese kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Zur Anerkennung der Vaterschaft müssen sowohl Vater als auch Mutter persönlich ins Standesamt kommen. 

Bitte beachten Sie: Mit Anerkennung der Vaterschaft wird noch keine gemeinsame Sorge begründet. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht wünschen, müssen Sie dies im Landratsamt Coburg www.landkreis-coburg.de beurkunden lassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Kontakt

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09563 9630 / 9632
09563 9649

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument