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Sozialhilfe / Grundsicherung

Allgemeine Infos:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Personen zwischen dem 18. Und 64. Lebensjahr fallen zuerst in den Zuständigkeitsbereich des Job Centers Coburg Land, es sei denn, der jeweils zuständige Rententräger stellt fest, dass sie unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Können die Kosten eines Alten- und Pflegeheimes nicht mehr getragen werden, so kann ein Antrag auf Sozialhilfe (Heimkostenübernahme) beim Bezirk von Oberfranken in Bayreuth gestellt werden.

In beiden Fällen muss zuerst mit der Stadt Rödental als Wohnsitzgemeinde Kontakt aufgenommen werden. 

Die Anträge werden von der Stadt Rödental aufgenommen und nach Überprüfung der Personen- und Meldedaten an das Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken weitergeleitet.

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen den richtigen Antrag und Information über die notwendigen Unterlagen zuschicken können.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-32
Fax. 09563 96-49

Gebühren:

gebührenfrei

Hinweise:

Über den weiteren Bearbeitungsstatus hat die Stadt Rödental keine Information. In wie weit Ihr Antrag bearbeitet ist, erfahren Sie bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken).

Formulare:

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf.

Links:

www.landkreis-coburg.de
www.bezirk-oberfranken.de