Die Ortsplanung ist gemäß Art. 28 Grundgesetz und Art. (3 Bayerische Verfassung Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Wesentliche Instrumente der Ortsplanung sind die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan), die gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch, von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind.
Worum geht es beim Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)?
Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um eine grafische Darstellung des gesamten Stadtgebiets von Rödental, bei der die gesamte Bodennutzung der jeweiligen Stadtteile zu erkennen ist. Dabei werden zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen, aber auch Flächen der Infrastruktur (z.B. Bahntrassen, Straßen oder Stromleitungen) dargestellt. Bestandteil des Flächennutzungsplans ist der Landschaftsplan.
Welche Aufgabe hat ein Flächennutzungsplan?
Er stellt die Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge dar. Das vorrangige Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen. Seine Aussagen erlangen Verbindlichkeit durch Übernahme in den Flächennutzungsplan. Im Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung der Kommune für die Dauer von 10 – 15 Jahre dargestellt werden. Ja nach Bedarf und Notwenigkeit kann der Flächennutzungsplan auch während dieses Zeitraums geändert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet darstellt, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Stadtgebiets aufgestellt wird. Der Bebauungsplan regelt für bestimmte Grundstücke eine konkret bauliche Nutzung.
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