Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (wie z. B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) heizen.
Die Härtefallhilfe erhalten deshalb auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel den Erstwohnsitz) beantragt werden.
Anträge können auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
Für sämtliche Fragen zu den Härtefallhilfen steht Ihnen die Hotline der KPMG bereit, die Sie über
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und (089) 59976061122 erreichen.
Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen).