Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Ummeldung

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Rödental umziehen, können Sie sich direkt beim Einwohnermeldeamt oder vorab online ummelden. Eine Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich. Die endgültige Bearbeitung der Ummeldung muss danach noch persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Rödental erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihrem Personalausweis vorgenommen.

Die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter oder von der Hausverwaltung ausgestellt werden. Diese muss gleich bei der Anmeldung bzw. innerhalb von zwei Wochen vorgelegt werden.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Formulare

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Umzug eines minderj. Kindes
Wohnungsgeberbestätigung

Online-Beantragung

Umzug (Ummeldungen innerhalb des Stadtgebietes)
Vollmacht Wohnsitzänderung
Wohnungsgeberbestätigung

Übermittlungssperre u. Auskunftssperre

Übermittlungssperre u. Auskunftssperre

Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.

Folgende Übermittlungssperren können Sie auch online einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Auskunftssperre

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung Ihrer Angaben durch die Stadt/Gemeinde die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.

Gebühren

Das Einrichten einer Auskunftssperre ist kostenfrei.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Formulare

Übermittlungssperre
Auskunftssperre

Online-Beantragung

Übermittlungssperre
Auskunftssperre

Meldebescheinigung

Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Stadt Rödental gemeldet sind, können Sie eine Meldebescheinigung persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. online beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Meldebescheinigung mit erweitertem Umfang:

Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine Meldebescheinigung mit zusätzlichen Daten.

Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die Meldebescheinigung mit erweitertem Umfang müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung von Meldebescheinigungen beträgt 5,00 €.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Online-Beantragung

Einfache Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung

Haupt- und Nebenwohnung

Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnen, ist eine davon Ihre Hauptwohnung. Alle anderen gelten als Nebenwohnungen. Wohnungen im Ausland bleiben unberücksichtigt, auch wenn sie sich in dieser hauptsächlich aufhalten und es damit eine Hauptwohnung wäre.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, in der Sie sich am meisten innerhalb eines Jahres aufhalten, beziehungsweise die Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt mit Familie, Freunden, Vereinen usw. bildet.

Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen ist die überwiegend von der Familie gemeinsam genutzte Wohnung. Wenn Sie neben der Familienwohnung eine weitere Wohnung haben, ist diese immer die Nebenwohnung. Wie lange Sie sich wirklich in der Hauptwohnung aufhalten spielt hierbei keine Rolle. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung der Sorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des oder der Sorgeberechtigten, die von der minderjährigen Person vorwiegend bewohnt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.

Bei der Bewertung von Haupt- oder Nebenwohnung spielen es keine Rollen, ob Ihnen eine der Wohnungen gehört oder nicht.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Online-Beantragung

Anmeldung Nebenwohnung
Abmeldung Nebenwohnung
Statuswechsel der Wohnung (Änderung Nebenwohnung/Hauptwohnung und umgekehrt) 
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Fischereischein

Fischereischein

Beantragung eines Fischereischeines:

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahrs mit Begleitperson (Fischereischeininhaber) ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • aktuelles Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Gebühren:

Weitere Angaben bzw. die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte in der Stadtverwaltung bzw. unter folgenden Links:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Formulare

Fischereischein

Online-Beantragung:

Fischereischein