Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn
Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Rödental dreifach einzureichen (ein Exemplar erhalten Sie mit der Genehmigung, die beiden anderen verbleiben bei der Stadt und der Bauaufsichtsbehörde (= Landratsamt Coburg)). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Befreiungsantrag erforderlich sein. Hierzu kann Ihnen das Bauamt oder auch das Landratsamt Coburg Auskunft erteilen. Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann
Auch bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben verwenden Sie das Bauantragsformular.
Wenn die Stadt Rödental die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt.
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung.
Bei einem genehmigungsfreigestellten Vorhaben müssen Sie Ihre Nachbarn von dem Bauvorhaben benachrichtigen.
Die Stadt Rödental leitet Ihre Unterlagen an das Landratsamt Coburg weiter. Wo es erforderlich ist, erteilt sie das Einvernehmen zu dem Vorhaben. Dies heißt jedoch nicht, dass Ihr Vorhaben genehmigt wurde oder tatsächlich genehmigungsfähig ist. Dies zu prüfen ist Aufgabe des Landratsamtes im Baugenehmigungsverfahren. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft. Im Übrigen sind Sie als Bauherr gemeinsam mit Ihrem Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen verantwortlich.
Über einen Vorbescheid können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen, so beispielsweise die Bebaubarkeit des Grundstücks und Art und Maß der baulichen Nutzung. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Während der Geltungsdauer des Vorbescheids können in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren die geklärten Fragen nicht abweichend beurteilt werden. Wichtig ist, dass Sie eine konkrete Einzelfrage stellen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Nur so ist die Bindungswirkung des Vorbescheids für ein späteres Baugenehmigungsverfahren gewährleistet.
Für den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids ist das Bauantragsformular zu verwenden. Die konkret zu klärende Frage ist dem Formular als Anlage beizufügen.
Wenn bei Ihrem Bauvorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, ist zusammen mit dem Bauantrag ein Abweichungsantrag zu stellen. Eine Abweichung bzw. Befreiung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung, werden jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Stadt Rödental ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.
Tel.: 09563 96-42
Fax. 09563 96-49
Bauantrag
Bauantrag Erläuterungen
Baubeginnsanzeige
Baubeginnsanzeige Erläuterungen
Baubeschreibung
© Stadt Rödental, Bürgerplatz 1 • 96472 Rödental • Tel.: 09563 96-0 • Fax: 09563 96-49 •