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Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Stadt Rödental gemeldet sind, können Sie eine Meldebescheinigung persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. online beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Meldebescheinigung mit erweitertem Umfang:

Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine Meldebescheinigung mit zusätzlichen Daten.

Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die Meldebescheinigung mit erweitertem Umfang müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung von Meldebescheinigungen beträgt 5,00 €.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

Kontakt

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Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Online-Beantragung

Einfache Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung