Skip to main content

Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnen, ist eine davon Ihre Hauptwohnung. Alle anderen gelten als Nebenwohnungen. Wohnungen im Ausland bleiben unberücksichtigt, auch wenn sie sich in dieser hauptsächlich aufhalten und es damit eine Hauptwohnung wäre.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, in der Sie sich am meisten innerhalb eines Jahres aufhalten, beziehungsweise die Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt mit Familie, Freunden, Vereinen usw. bildet.

Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen ist die überwiegend von der Familie gemeinsam genutzte Wohnung. Wenn Sie neben der Familienwohnung eine weitere Wohnung haben, ist diese immer die Nebenwohnung. Wie lange Sie sich wirklich in der Hauptwohnung aufhalten spielt hierbei keine Rolle. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung der Sorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des oder der Sorgeberechtigten, die von der minderjährigen Person vorwiegend bewohnt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.

Bei der Bewertung von Haupt- oder Nebenwohnung spielen es keine Rollen, ob Ihnen eine der Wohnungen gehört oder nicht.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Online-Beantragung

Anmeldung Nebenwohnung
Abmeldung Nebenwohnung
Statuswechsel der Wohnung (Änderung Nebenwohnung/Hauptwohnung und umgekehrt) 
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz