Beantragung eines Fischereischeines:
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).
Unterlagen:
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- aktuelles Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Gebühren:
Weitere Angaben bzw. die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte in der Stadtverwaltung bzw. unter folgenden Links:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)
Kontakt
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Tel: 09563 96 33
Fax: 09563 96 49
Formulare
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Online-Beantragung:
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