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Stadtwerke

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Ihre Stadtwerke vor Ort:

Unsere Stadtwerke versorgen Sie mit Internet, Strom, Trinkwasser, Radio und TV, Fernwärme und entsorgen Ihr Abwasser.

Die Stadtwerke Rödental betreiben im Auftrag der Stadtverwaltung auch die Straßenbeleuchtung in Rödental.
Defekte Straßenlaternen/Straßenlampen können Sie direkt an die Stadtwerke melden. (Bitte geben Sie den genauen Standort bzw. die Laternen-Nummer an, diese ist mit einem weißen Aufkleber an jeder Laterne angbracht)

Kontakt

Stadtwerke Rödental
Bürgerplatz 3
96472 Rödental

Tel.: 09563 51333-0
Fax: 09563 51333-59
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.stadtwerke-roedental.de

Öffnungszeiten:

Tag Uhrzeit
Montag:

7.30 Uhr - 12.00 Uhr   13.30 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag:

7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch:

7.30 Uhr - 12.00 Uhr   13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:

7.30 Uhr - 12.00 Uhr   13.30 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Telefonnummern – Rufbereitschaft:

Strom: 0171 863 76 07
Wasser: 0171 863 76 08
Kanal: 0171 863 76 09

Rente

Rente

Allgemeine Infos:

Die Gemeinde unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung in der Antragsaufnahme, hilft bei Kontenklärung und leitet Unterlagen weiter.

Beglaubigte Kopien für die deutsche Rentenversicherung können wir kostenfrei anfertigen.

Bei uns in Rödental können Sie Rente beantragen, wenn bereits klar ist, ab welchem Zeitpunkt Sie mit welcher Rentenart in Ruhestand gehen können. Biite nehmen Sie hierzu vorher telefonisch Kontakt mit uns auf. 

Für spezielle Fragen bezüglich Ihrer Rente können Sie Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern aufnehmen (Tel.:0921 6072020). Hier ist auch eine telefonische Antragsstellung möglich.

Kontakt:

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09563 9632
09563 9649

Unterlagen:

  • Aktueller Versicherungsverlauf des Versicherungskontos
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Krankenversicherungskarte
  • Unterlagen über zusätzliche ggf. private Renten (Betriebsrenten, Zusatzrenten, Pensionen, etc.)
  • ggf. ALG I oder II Bescheid, Krankengeldbescheid, etc.
  • evtl. Geburtsurkunden der Kinder
  • evtl. Schwerbehindertenausweis

Gebühren:

gebührenfrei

Hinweise:

Für Beantragung der Rente muss vorher ein Termin vereinbart werden, bei dem Sie auch erfahren, welche Unterlagen in ihrem Fall benötigt werden.

Link:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Sozialhilfe / Grundsicherung

Sozialhilfe / Grundsicherung

Allgemeine Infos:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Personen zwischen dem 18. Und 64. Lebensjahr fallen zuerst in den Zuständigkeitsbereich des Job Centers Coburg Land, es sei denn, der jeweils zuständige Rententräger stellt fest, dass sie unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Können die Kosten eines Alten- und Pflegeheimes nicht mehr getragen werden, so kann ein Antrag auf Sozialhilfe (Heimkostenübernahme) beim Bezirk von Oberfranken in Bayreuth gestellt werden.

In beiden Fällen muss zuerst mit der Stadt Rödental als Wohnsitzgemeinde Kontakt aufgenommen werden. 

Die Anträge werden von der Stadt Rödental aufgenommen und nach Überprüfung der Personen- und Meldedaten an das Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken weitergeleitet.

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen den richtigen Antrag und Information über die notwendigen Unterlagen zuschicken können.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-32
Fax. 09563 96-49

Gebühren:

gebührenfrei

Hinweise:

Über den weiteren Bearbeitungsstatus hat die Stadt Rödental keine Information. In wie weit Ihr Antrag bearbeitet ist, erfahren Sie bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Coburg bzw. Bezirk von Oberfranken).

Formulare:

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf.

Links:

www.landkreis-coburg.de
www.bezirk-oberfranken.de

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Infos:

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben wurde. Diese kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Zur Anerkennung der Vaterschaft müssen sowohl Vater als auch Mutter persönlich ins Standesamt kommen. 

Bitte beachten Sie: Mit Anerkennung der Vaterschaft wird noch keine gemeinsame Sorge begründet. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht wünschen, müssen Sie dies im Landratsamt Coburg www.landkreis-coburg.de beurkunden lassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Kontakt

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09563 9630 / 9632

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

Anzeige eines Sterbefalles

Sterbefall

Anzeige eines Sterbefalles

Allgemeine Infos:

Ein Sterbefall in der Familie bringt das Leben aus den Fugen.
Dennoch sind schnell viele Angelegenheiten zu erledigen.
Ein Bestattungsunternehmen berät Sie dabei kompetent und einfühlsam und nimmt Ihnen viele Besorgungen ab.

Egal, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder direkt zu uns ins Standesamt kommen, werden Sie in der Regel immer die unten aufgeführten Unterlagen und Urkunden benötigen:

Kontakt

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09563 9630 oder 9632

Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch (bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde )
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen) oder eine aktuelle Eheurkunde
  • ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist kostenfrei. Für Renten- und Sozialversicherungszwecke erhalten Sie von uns 2 Sterbeurkunden kostenfrei. 

Für jede darüber hinaus benötigte Urkunde wird eine Gebühr von jeweils 12 Euro berechnet.