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Hundesteuer / Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

Hundesteuer / Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

Für das Halten eines über vier Monate alten Hundes erhebt die Stadt Rödental Hundesteuer.

Die Steuer beträgt:

für den ersten Hund   40,00 €
für den zweiten Hund   55,00 €
für jeden weiteren Hund   70,00 €
für Kampfhunde beträgt die Steuer    600,00 €

 

Es wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:

Kategorie 1
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu)

Kategorie 2
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Coros, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Prese Mallorquin und Rottweiler
Der erhöhte Steuersatz für Hunde der Kategorien 1 und 2 entfällt auch dann nicht, wenn ein Negativzeugnis ausgestellt wurde.

Steuerermäßigungen

Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für

  • Hunde die in Einöden oder Weilern gehalten werden,
  • Hunde die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden,

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes.

Steuerfrei ist das Halten von ...

  1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
  2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
  3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
  4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
  5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
  7. Hunden in Tierhandlungen.
  8. Hunden, die aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl stammen und vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen werden. Die Steuerbefreiung wird hier für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.

Befreiungsantrag eines Diensthundes erhalten Sie in der Kämmerei.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.

Formulare

Hundeanmeldung
Hundeabmeldung
Sepa-Lastschriftmandat
Hundesteuersatzung

Online-Beantragung

Hundeanmeldung
Hundeabmeldung

Grundsteuer

Grundsteuer

Grundsätzliches:

Die Stadt Rödental erhebt von allen im Stadtgebiet liegenden Grundstücken Grundsteuer:

Bis 31.12.2024 nach § 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 in der zur Zeit geltenden Fassung.

Ab 01.01.2025 nach dem Bayer. Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 in der zur Zeit geltenden Fassung.

Dabei wird unterschieden in:

  1. Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  2. Grundsteuer B für Grundstücke (bebaute und unbebaute).

Höhe der jährlichen Grundsteuer:

Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Coburg ermittelt für jedes Grundstück einen Einheitswert, der sich in Bayern über ein Flächenmodell errechnet. Unter Bewertung der maßgeblichen Flächen von Grund und Boden, sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, welcher dem Eigentümer und der Stadt in einem Grundsteuermessbescheid übermittelt wird. Durch Multiplikation mit dem Hebesatz der Stadt ergibt sich die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Hebesätze der Stadt Rödental:

Für den Bereich der Stadt Rödental gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 350 %
Grundsteuer B: 270 %  (bis 31.12.2024  380%)

Steuerschuldner:

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bei der Feststellung des Einheitswertes (01. Januar eines Jahres) zugerechnet ist.

Eigentumswechsel:

Wird ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Laufe eines Kalenderjahres verkauft, so kann die Umschreibung auf den neuen Eigentümer durch die Stadt erst zum 01. Januar des auf die Besitzübergabe (lt. Kaufvertrag) folgenden Kalenderjahres erfolgen (einzige Ausnahme: Die Besitzübergabe erfolgt genau am 01. Januar). Für das Jahr, in dem der Eigentumswechsel stattfindet, bleibt der/die bisherige Eigentümer/in steuerpflichtig. Käufer und Verkäufer müssen sich "privat" über eine Verrechnung der Grundsteuer einigen. Erst mit der Neuveranlagung durch das Finanzamt Coburg auf den neuen Eigentümer wird durch einen neuen Grundlagenbescheid die Voraussetzung geschaffen, dass die Stadt Rödental einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen kann.

Zahlungstermine:

Grundsätzlich ist die Grundsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Ist der Jahresbetrag kleiner oder gleich 15,-- Euro, so ist der Gesamtbetrag am 15.08. eines Jahres zu zahlen. Ist der Jahresbetrag größer als 15,-- Euro und kleiner als 30,01 Euro, so ist dieser je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. zu entrichten. Unabhängig von der Höhe der Grundsteuer besteht jedoch die Möglichkeit, bis auf Widerruf den Jahresbetrag auf Antrag in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu zahlen. Sowohl der Antrag als auch der Widerruf dieser Regelung müssen spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres bei der Stadt gestellt werden.

Jahresbescheide:

Grundsätzlich wird die Grundsteuer per Bescheid festgesetzt. Die Stadt verschickt jedoch nur dann neue Grundsteuerbescheide, wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen (z. B. Höhe der Grundsteuer durch Hebesatzänderung oder Bebauung eines Grundstücks) etwas ändert. In den Jahren, in denen keine Bescheide versandt werden, gelten die "alten Bescheide" weiter.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.

Formulare

Antrag auf Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag
Sepa-Lastschriftmandat

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Grundsätzliches:

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der Gemeinde zu bestimmen ist.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Hebesatz der Stadt Rödental:

Für den Bereich der Stadt Rödental gilt folgender Hebesatz:
Gewerbesteuer: 360 %

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten.

Hauptamt

Hauptamt

Schreiegg, Stephan

  • Amtsleitung

    Zimmer 34

    Tel.: 09563 96-13
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Personalentwicklung, Personaleinsatz und Personalbedarf, Personalbetreuung, Aus- und Fortbildung, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, Tarifrecht, Beamtenrecht
    • Allgemeine Organisation dazu gehören u. a.: Geschäftsverteilung, Raumplanung, Dienstordnung
    • Allgemeine Angelegenheiten des Stadtverfassungsrechtes und der Stadtvertretung
    • Allgemeine Rechtsangelegenheiten
    • Gastschulangelegenheiten

Frank Kühn

Wohlleben, Tatjana

Rößner, Silke

  • Zimmer 32

    Tel.: 09563 96-718
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

Siegelin, Elke

  • Foyer Rathaus

    Tel.: 09563 96-0
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Empfang, Anmeldung, Telefonzentrale
    • Allgemeine Informationen und Auskünfte
    • Mitwirkung Amtsblatt „Albert“
    • Ausgabe/Verkauf von Flyern & Broschüren (Veranstaltungen, Programmhefte, Infomaterial)
    • Ausgabe/Verkauf von div. Müllsäcken Ausgabe von Fahrplänen
    • Gebührenkasse (zeitweise)

Zetzmann, Volker
Zapf, Lukas

  • Zimmer 36

    Tel.: 09563 96-23
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 36

    Tel.: 09563 96-27
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Technische Betreuung der PC-Einrichtungen
    • Benutzer-Support, Einweisung und Schulung
    • Installation und Konfiguration der Software, Systeme sowie Komponenten
    • Administrieren der Server
    • Unterhalt, Bedarfsfeststellung und Beschaffung betriebstechnischer Anlagen der Kommunikationstechnik

Müller, Simone
Wohlleben, Paul

  • Zimmer 30

    Tel.: 09563 96-16
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 30

    Tel.: 09563 96-17
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Abrechnung der Entgelte und Besoldungen für Stadt und Stadtwerke
    • Meldungen Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungen
    • Zusatzversorgung und Beihilfe
    • Zeiterfassung
    • Arbeitsverträge
    • Dienstwohnungen

Scholz, Michael

  • Zimmer 33

    Tel.: 09563 96-739
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Tourismusentwicklung und Marketing
    • Planung touristischer Veranstaltungen
    • Mitwirkung bei Veranstaltungsorganisation (z. B. Arbeitskreis Tourismus)
    • Archivwesen

Finanzwesen

Finanzwesen

Blechschmidt, Irina

  • Stadtkämmerin

    Zimmer 43

    Tel.: 09563 96-20
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Leitung Bereich Finanzen
    • Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen
    • Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
    • Finanzausgleich, Finanzzuweisungen
    • Beteiligungscontrolling
    • Haushaltswesen: Haushaltsplan, Haushaltsüberwachung, Haushaltsrechnung, Förderanträge, Verwendungsnachweise, Kreditaufnahme und -verwaltung

Hammer, Heike

  • Zimmer 39

    Tel.: 09563 96-22
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Grundstücksverwaltung
    • Darlehensverwaltung
    • Miet- u. Pachtangelegenheiten
    • Liegenschaften: Mieten und Pachten von städtischen Gebäuden, Grundstücken auch für Veranstaltungen, An- und Verkauf von Grundstücken
    • dingliche Lasten auf Grundstücken (Grundschulden, Fahr- und Leitungsrechte)

Schönfelder, Stefan

Büschel, Nicole
Bilek, Ralph

  • Zimmer 37

    Tel.: 09563 96-24
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Stadtbus
    • Versicherungen
    • Sachspenden
    • Anordnungswesen Energiekosten
    • Datenschutzbeauftragter

Faber, Tanja
Grün, Stephanie

  • Zimmer 42

    Tel.: 09563 96-25
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 103

    Tel.: 09563 96-26
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Kassenleitung
    • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    • Verwaltung der Kassenbestände
    • Erhebung der Einnahmen
    • Mahnwesen / Beitreibung von Forderungen
    • Kassenmäßige Vorbereitung der Jahresrechnung
    • Verwahrgelasse / Führung Vermögenssachbuch
    • Ausstellung von Spendenbescheinigungen
    • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
    • Kartenvorverkauf
    • Verkauf Rödental Gutschein

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