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Gastschulanträge

Allgemeine Infos

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden. Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen.

Kontakt

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Tel.: 09563 9613
Fax: 09563 9649

Gebühren: Ausgangsbescheid ergeht kostenfrei Art. 3 Abs 1 Nr. 13, Art. 23 Abs. 2 KG

Hinweise

  • Der Antrag wird abgelehnt, wenn die erforderlichen Unterlagen fehlen.
  • Bei genehmigten Besuch einer Gastschule besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.
  • Der gastweise Schulbesuch, ist nur ausnahmsweise, bei Vorliegen eines zwingenden persönlichen Grundes, möglich.
  • Der Antrag muss aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt werden – auch bei Vorliegenzwingender persönlicher Gründe – wenn die betreffende Jahrgangsstufe der Gastschule nicht mehr aufnahmefähig ist.

Formulare

Antrag auf Gastschulbesuch

Online-Beantragung

Antrag auf Gastschulbesuch