Der Stadt Rödental liegt die Förderung kultureller und sportlicher Belange sehr am Herzen. Deshalb gibt es ein breitgefächertes System an Ehrungen und Förderungen, die von den Vereinen abgerufen werden können.
Wichtig hierbei ist, dass Zuschussanträge, die das kommende Haushaltsjahr betreffen, bis spätestens zum 15. August des aktuellen Jahres bei der Stadt Rödental vorliegen müssen und schriftlich zu stellen sind.
Später eingehende Anträge können erst im Nachtragshaushalt des kommenden Jahres oder im darauffolgenden Haushaltsjahr Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie auch, dass Zuschussanträge vom 1. Vorsitzenden oder einem Stellvertreter unterzeichnet sein müssen.
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.