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Sportlerehrungen / Kulturehrungen

Ehrungen und Sportförderpreis

Ehrungen

Jedes Jahr sollen erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sowie langjährige ehrenamtliche Funktionsträger für ihre besonderen Verdienste geehrt werden. 

Die Ehrungsvorschläge hierzu sind dem Hauptamt, Herrn Kühn, bis spät. zum 10. Oktober eines Jahres  zu unterbreiten.

Bei Vorschlägen für verdiente Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionsträger bitten wir die Vereine, die Mindestanforderungen zu beachten und

AUFGRUND DER EHRUNGSRICHTLINIEN SELBST BEREITS EINE VORAUSWAHL 

zu treffen und selbst die Verdienste zu gewichten.

Dies wird oft nicht beachtet und führt zu unnötigen Schwierigkeiten. Es werden immer wieder Personen vorgeschlagen, die die höchste Auszeichnung bereits erhalten, die Mindestwartezeit von fünf Jahren zwischen den Auszeichnungen noch nicht erfüllt oder keine Position im Verein mehr innehaben. Aus diesem Grund verweisen wir nochmals auf folgende Formerfordernisse:

  • schriftlich
  • vollständige Adresse
  • Tätigkeitszeiten bei Funktionsträgern (von...bis...)
  • Funktionsträger müssen noch aktiv sein
  • kurze Begründung
  • Vorstandsbeschluss (Vorschlag muss vom 1. Vorsitzenden abgezeichnet sein).

Bitte beachten Sie diese Hinweise, die für Sportler im Schüler- und Jugendbereich sinngemäß gelten, um dadurch Rückfragen zu vermeiden.


Unsere Richtlinien können Sie hier einsehen: 
                                           
Ehrungsrichtlinien Verleihung v. Stadtplaketten sportl. Leistungen u. Verdienste in Vereinen, Verbänden, Organisationen (2012)

Aufgrund dessen, dass ein langer Zeitraum verbleibt, in dem die Vereine intern über die Ehrungen beraten können, werden nach dem 10. Oktober eingehende bzw. unvollständig vorliegende Ehrungsvorschläge nicht mehr berücksichtigt. 

Sportförderpreis

Des Weiteren vergibt die Stadt Rödental alljährlich einen Sportförderpreis für Nachwuchssportler bis zum Alter von 21 Jahren. Hierzu sind Vorschläge spätestens bis zum 15. August eines Jahres für den Zeitraum ab Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres dem Hauptamt zu unterbreiten.

Kontakt

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Tel.: 09563 96 15
Fax: 09563 96 49