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Verwaltung

Hauptamt

Hauptamt

Schreiegg, Stephan

  • Amtsleitung

    Zimmer 206

    Tel.: 09563 96-13
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Personalentwicklung, Personaleinsatz und Personalbedarf, Personalbetreuung, Aus- und Fortbildung, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, Tarifrecht, Beamtenrecht
    • Allgemeine Organisation dazu gehören u. a.: Geschäftsverteilung, Raumplanung, Dienstordnung
    • Allgemeine Angelegenheiten des Stadtverfassungsrechtes und der Stadtvertretung
    • Allgemeine Rechtsangelegenheiten
    • Gastschulangelegenheiten

Frank Kühn

Wohlleben, Tatjana

Rößner, Silke

  • Zimmer 207

    Tel.: 09563 96-718
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

Siegelin, Elke

  • Foyer Rathaus

    Tel.: 09563 96-0
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Empfang, Anmeldung, Telefonzentrale
    • Allgemeine Informationen und Auskünfte
    • Mitwirkung Amtsblatt „Albert“
    • Ausgabe/Verkauf von Flyern & Broschüren (Veranstaltungen, Programmhefte, Infomaterial)
    • Ausgabe/Verkauf von div. Müllsäcken Ausgabe von Fahrplänen
    • Gebührenkasse (zeitweise)

Zetzmann, Volker
Zapf, Lukas

  • Zimmer 217

    Tel.: 09563 96-23
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 217

    Tel.: 09563 96-27
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Technische Betreuung der PC-Einrichtungen
    • Benutzer-Support, Einweisung und Schulung
    • Installation und Konfiguration der Software, Systeme sowie Komponenten
    • Administrieren der Server
    • Unterhalt, Bedarfsfeststellung und Beschaffung betriebstechnischer Anlagen der Kommunikationstechnik

Müller, Simone
Wohlleben, Paul

  • Zimmer 203

    Tel.: 09563 96-16
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 202

    Tel.: 09563 96-17
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Abrechnung der Entgelte und Besoldungen für Stadt und Stadtwerke
    • Meldungen Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungen
    • Zusatzversorgung und Beihilfe
    • Zeiterfassung
    • Arbeitsverträge
    • Dienstwohnungen

Scholz, Michael

  • Zimmer 218

    Tel.: 09563 96-720
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Tourismusentwicklung und Marketing
    • Planung touristischer Veranstaltungen
    • Mitwirkung bei Veranstaltungsorganisation (z. B. Arbeitskreis Tourismus)
    • Archivwesen

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Grundsätzliches:

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der Gemeinde zu bestimmen ist.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Hebesatz der Stadt Rödental:

Für den Bereich der Stadt Rödental gilt folgender Hebesatz:
Gewerbesteuer: 360 %

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten.

Grundsteuer

Grundsteuer

Grundsätzliches:

Die Stadt Rödental erhebt von allen im Stadtgebiet liegenden Grundstücken Grundsteuer:

Bis 31.12.2024 nach § 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 in der zur Zeit geltenden Fassung.

Ab 01.01.2025 nach dem Bayer. Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 in der zur Zeit geltenden Fassung.

Dabei wird unterschieden in:

  1. Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  2. Grundsteuer B für Grundstücke (bebaute und unbebaute).

Höhe der jährlichen Grundsteuer:

Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Coburg ermittelt für jedes Grundstück einen Einheitswert, der sich in Bayern über ein Flächenmodell errechnet. Unter Bewertung der maßgeblichen Flächen von Grund und Boden, sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, welcher dem Eigentümer und der Stadt in einem Grundsteuermessbescheid übermittelt wird. Durch Multiplikation mit dem Hebesatz der Stadt ergibt sich die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Hebesätze der Stadt Rödental:

Für den Bereich der Stadt Rödental gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 350 %
Grundsteuer B: 270 %  (bis 31.12.2024  380%)

Steuerschuldner:

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bei der Feststellung des Einheitswertes (01. Januar eines Jahres) zugerechnet ist.

Eigentumswechsel:

Wird ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Laufe eines Kalenderjahres verkauft, so kann die Umschreibung auf den neuen Eigentümer durch die Stadt erst zum 01. Januar des auf die Besitzübergabe (lt. Kaufvertrag) folgenden Kalenderjahres erfolgen (einzige Ausnahme: Die Besitzübergabe erfolgt genau am 01. Januar). Für das Jahr, in dem der Eigentumswechsel stattfindet, bleibt der/die bisherige Eigentümer/in steuerpflichtig. Käufer und Verkäufer müssen sich "privat" über eine Verrechnung der Grundsteuer einigen. Erst mit der Neuveranlagung durch das Finanzamt Coburg auf den neuen Eigentümer wird durch einen neuen Grundlagenbescheid die Voraussetzung geschaffen, dass die Stadt Rödental einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen kann.

Zahlungstermine:

Grundsätzlich ist die Grundsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Ist der Jahresbetrag kleiner oder gleich 15,-- Euro, so ist der Gesamtbetrag am 15.08. eines Jahres zu zahlen. Ist der Jahresbetrag größer als 15,-- Euro und kleiner als 30,01 Euro, so ist dieser je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. zu entrichten. Unabhängig von der Höhe der Grundsteuer besteht jedoch die Möglichkeit, bis auf Widerruf den Jahresbetrag auf Antrag in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu zahlen. Sowohl der Antrag als auch der Widerruf dieser Regelung müssen spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres bei der Stadt gestellt werden.

Jahresbescheide:

Grundsätzlich wird die Grundsteuer per Bescheid festgesetzt. Die Stadt verschickt jedoch nur dann neue Grundsteuerbescheide, wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen (z. B. Höhe der Grundsteuer durch Hebesatzänderung oder Bebauung eines Grundstücks) etwas ändert. In den Jahren, in denen keine Bescheide versandt werden, gelten die "alten Bescheide" weiter.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.

Formulare

Antrag auf Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag
Sepa-Lastschriftmandat

Städtischer Hochbau

Städtischer Hochbau

Eller, Gerhard

  • Zimmer 113

    Tel.: 09563 96-43
    Fax: 09563 96-49
    Mobil: 0151 56 85 20 23
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Aufgabenbereiche:

    • Abwicklung städtischer Hochbaumaßnahmen
    • Zuständig für Neubau/Erweiterung/General- und energetische Sanierung folgener städtischer Gebäude in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Architektur- und Ingenieurbüro. Verantwortlich für die finanziellen und zeitlichen Abläufe.:
      - KITA St. Marien
      - Kultur- und Sporthalle Mönchröden
      - Feuerwehrgerätehaus Oberwohlsbach
      - Grundschule Mönchröden

Fink, Wendelin

  •    Zimmer 113

       Tel.: 09563 96-45
       Fax: 09563 96-49
       Mobil:
       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Aufgabenbereiche:

    • Abwicklung städtischer Hochbaumaßnahmen
    • Zuständig für Neubau/Erweiterung/General- und energetische Sanierung folgender städtischer Gebäude (Rathaus, Kindergärten, Schulen, FW-Häuser usw.) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Architektur- und Ingenieurbüro. Verantwortlich für die finanziellen und zeitlichen Abläufe.:
      - Rathaus
      - Grundschule Mönchröden (Geothermie)

Finanzwesen

Finanzwesen

Blechschmidt, Irina

  • Stadtkämmerin

    Zimmer 209

    Tel.: 09563 96-20
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Leitung Bereich Finanzen
    • Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen
    • Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
    • Finanzausgleich, Finanzzuweisungen
    • Beteiligungscontrolling
    • Haushaltswesen: Haushaltsplan, Haushaltsüberwachung, Haushaltsrechnung, Förderanträge, Verwendungsnachweise, Kreditaufnahme und -verwaltung

Hammer, Heike

  • Zimmer 211

    Tel.: 09563 96-22
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Grundstücksverwaltung
    • Darlehensverwaltung
    • Miet- u. Pachtangelegenheiten
    • Liegenschaften: Mieten und Pachten von städtischen Gebäuden, Grundstücken auch für Veranstaltungen, An- und Verkauf von Grundstücken
    • dingliche Lasten auf Grundstücken (Grundschulden, Fahr- und Leitungsrechte)

Schönfelder, Stefan

Bilek, Ralph

  • Zimmer 212

    Tel.: 09563 96-24
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Stadtbus
    • Versicherungen
    • Sachspenden
    • Anordnungswesen Energiekosten
    • Gewerberecht
    • Marktwesen
    • Datenschutzbeauftragter

Faber, Tanja
Grün, Stephanie

  • Zimmer 103

    Tel.: 09563 96-25
    Fax: 09563 96-49
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    Zimmer 103

    Tel.: 09563 96-26
    Fax: 09563 96-49
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  • Aufgabenbereiche:

    • Kassenleitung
    • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    • Verwaltung der Kassenbestände
    • Erhebung der Einnahmen
    • Mahnwesen / Beitreibung von Forderungen
    • Kassenmäßige Vorbereitung der Jahresrechnung
    • Verwahrgelasse / Führung Vermögenssachbuch
    • Ausstellung von Spendenbescheinigungen
    • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
    • Kartenvorverkauf
    • Verkauf Rödental Gutschein