Wohnungsvergabe im Rahmen des Wohnungsbindungsgesetzes
Das Wohnungsamt der Stadt Rödental vermittelt Mietwohnungen, die sich im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg befinden. Bei dem Großteil der Wohnungen handelt es sich um Sozialwohnungen*, es werden aber auch frei finanzierte Wohnungen vermittelt.
*Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete") auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden. Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, muss ein Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung gestellt werden.
Kontakt:
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Beantragung eines Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sind u. a.
Art der Fördermittel
Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
Wohnungsgröße
Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen