Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Er dient als finanzielle Hilfe und wird auf Antrag gewährt.
Wohngeld wird gewährt als:
Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einem selbst genutzten Eigenheim oder selbst genutzten Eigentumswohnung
Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt insbesondere von folgenden drei Faktoren ab:
Anzahl der zum Haushalt zu rechnenden Personen
Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung
Höhe des Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts
Antrag und Nachweise
Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Zu diesen Nachweisen gehören unter anderem die Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder die Belastungen. Zu den Belastungen gehören bestimmte Ausgaben für Tilgung und Zinsen sowie für Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 09563 9632 Fax: 09563 9649
Hinweise
Bewilligung
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Coburg mit einem schriftlichen Bescheid. Bei der Wohngeldbehörde werden auch nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.