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Reisepass beantragen

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr 1

¹ Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht mehr möglich ist.

Zuständigkeit

Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.

Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde bzw. nach Eheschließung/Scheidung Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, wenn Sie bei der Stadt Rödental bisher noch keinen Personalausweis oder Reisepass beantragt haben oder  Sie bisher noch kein Ausweisdokument besitzen.
    Ohne die Vorlage ist eine Antragstellung nicht möglich.

    Bei Antragstellern unter 18 Jahren:
  • schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigen Elternteile
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Verdoppelung der Gebühren:

  • Bei Ausstellung eines Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht

Kontakt

Tel.:  09563 96 34
Fax:  09563 96 49
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Formulare

Zustimmungserklärung für Minderjährige 
Vollmacht zur Abholung des Reisepasses  

Online-Beantragung

Vollmacht zur Abholung des Reisepasses 
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