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Personalausweis beantragen

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden.

Auf Antrag ist ein Personalausweis auch auszustellen, wenn eine Person noch nicht 16 Jahre alt ist oder wenn diese Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, aber der Meldepflicht deswegen nicht unterliegt, weil sie keine Wohnung in Deutschland hat (z. B. sog. Auslandsdeutsche).

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis höchstens: 3 Monate

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. 

Zuständigkeit

Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Mit Zustimmung der Auslandspersonalausweisbehörde können Personalausweisanträge im Ausland lebender Deutscher von Personalausweisbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z. B. der Weg zur zuständigen Personalausweisbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Personalausweisbehörde).

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde bzw. nach Eheschließung/Scheidung Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, wenn Sie bei der Stadt Rödental bisher noch keinen Personalausweis oder Reisepass beantragt haben oder  Sie bisher noch kein Ausweisdokument besitzen.
    Ohne die Vorlage ist eine Antragstellung nicht möglich.

    Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
  • schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigen Elternteile
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: zusätzlich           13,00 EUR
  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: zusätzlich 30,00 EUR


Pin-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Sie können Ihren Online-Ausweis im Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.


Kontakt

Tel.:  09563 96 34
Fax:  09563 96 49
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Formulare

Zustimmungserklärung für Minderjährige 
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises 
Broschüre Personalausweis

Online-Beantragung

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises 
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