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Gaststättengewerbe – Einmalige Gestattung (aus besonderem Anlass) nach § 12 GastG

Werden aus besonderem Anlass (z.B. bei Volksfesten, Kirchweihen, Konzerten, Straßenfesten, Märkten und dergleichen) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Diese kann unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Gestattung“ (§ 12 Gaststättengesetz).


Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt. Sollte eine gesamte Veranstaltung ohne Alkoholausschank stattfinden, genügt eine Veranstaltungsanzeige.

Der jeweilige Antrag sollte mindestens zwei Wochen vorher gestellt werden.

Bei größeren, nicht wiederkehrenden Veranstaltungen wie Jubiläen, Einweihungen, Eröffnungen etc. empfehlen wir dringend, rechtzeitig vorher einen Beratungstermin im Rathaus Rödental zu vereinbaren. Hier können vorhandene Fragen geklärt bzw. über zusätzliche Auflagen etc. gesprochen werden.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-35
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Ergänzend kann zum Antrag auch eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund erstreckt oder Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Parkverbote aufheben, Einbahnstraßenregelung, Sperrungen etc.). Diese Punkte sind mit dem Ordnungsamt zu besprechen und abzuklären.

 

Wenn mit einer größeren Besucherzahl gerechnet wird, sind eventuell besondere Auflagen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) erforderlich, gleiches gilt z.B. bei besonderen Attraktionen (z.B. Schaustellung von Personen, Beteiligung von Tieren, artistischen oder gefährlichen Vorführungen, etc.)

Gebühren

Der Gebührenrahmen beginnt bei 30,00 Euro. Die genaue Höhe ergibt sich je nach Dauer und Aufwand der Veranstaltung.

Formulare

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Antrag Veranstaltungsanzeige

Online-Beantragung

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung