Fundgegenstände, deren Wert 10,00 € überschreiten, müssen dem Fundbüro unverzüglich gemeldet werden.
Sollte der Fundgegenstand nicht vom Besitzer abgeholt werden, haben Sie als Finder nach sechs Monaten das Recht, sich den Gegenstand nach § 973 BGB übereignen zu lassen.
Finderlohn nach §971 BGB: 5% bei Gegenständen bis zu 500 € 3% bei einem Wert ab 500 € bei ideellen Wert nach Ermessen des ursprünglichen Besitzers
Was wir nicht annehmen:
leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen
kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind
Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen, wie Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel oder Gegenstände, die offensichtlich entsorgungsbedürftig sind und gesondert entsorgt werden müssen, wie alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte
Für Funde außerhalb des Stadtgebietes Rödental sind die jeweiligen Gemeinden zuständig
Informationen für den Verlierer
Finden sich in Gegenständen die Kontaktdaten des Besitzers, wird dieser von uns direkt oder über Dritte (z. B. Bank, Arbeitgeber, Schule) benachrichtigt.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 09563 9631 Fax: 09563 9649