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Fundbüro

Informationen für den Finder

Fundgegenstände, deren Wert 10,00 € überschreiten, müssen dem Fundbüro unverzüglich gemeldet werden.

Sollte der Fundgegenstand nicht vom Besitzer abgeholt werden, haben Sie als Finder nach sechs Monaten das Recht, sich den Gegenstand nach § 973 BGB übereignen zu lassen.

Finderlohn nach §971 BGB:
5% bei Gegenständen bis zu 500 €
3% bei einem Wert ab 500 €
bei ideellen Wert nach Ermessen des ursprünglichen Besitzers

Was wir nicht annehmen:

  • leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen
  • kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen, wie Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel oder Gegenstände, die offensichtlich entsorgungsbedürftig sind und gesondert entsorgt werden müssen, wie alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte
  • Tiere, hierfür ist das Tierheim Coburg zuständig www.tierheim-coburg.de
  • Für Funde außerhalb des Stadtgebietes Rödental sind die jeweiligen Gemeinden zuständig

Informationen für den Verlierer

Finden sich in Gegenständen die Kontaktdaten des Besitzers, wird dieser von uns direkt oder über Dritte (z. B. Bank, Arbeitgeber, Schule) benachrichtigt.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 09563 9631
Fax: 09563 9649

Online-Service

Online-Portal für gefundene Gegenstände