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Änderung des Geschlechtseintrags

Allgemeine Infos:

Ab dem 1.11.2024 kann jede Person, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Geburtenregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass der Geschlechtseintrag geändert oder gestrichen werden soll. Mit der Änderung sind auch neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen dem neu gewählten Geschlecht nicht entsprechen.



Voraussetzung für die Änderung ist, dass mindestens drei Monate vorher (also frühestens ab dem 1.8.2024) die Änderung des Geschlechtseintrages beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet wird. Dann kann innerhalb von sechs Monaten die eigentliche Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages abgegeben werden. 

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten nötig.

Kontakt

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Tel.: 09563 9632
Fax. 09563 96-49

Erforderliche Unterlagen:

Amtliches Ausweisdokument Geburtsurkunde, evtl. Eheurkunde bei Erklärenden mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit können weitere Dokumente nötig sein.