Das Plakatieren im Stadtgebiet der Stadt Rödental ist in der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer gergelt. Bitte beachten Sie auch unsere Neuregelung der Plakatierung in Rödental.
Im Stadtgebiet darf in einem Zeitraum von 14 Tagen mit höchstens 40 Plakaten, pro Veranstaltung maximal 10 Plakate, geworben werden.
Die Plakatierung wird durch die externe Firma Werbeagentur Leitbild vorgenommen. Wir bitten Anfragen an diese Firma direkt zu stellen.
Kontakt
Werbeagentur Leitbild Steinacher Str. 124 96515 Sonneberg Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. www.cityposter.info Tel.: 0151 11608200
Die zu Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen/Kandidaten dürfen jeweils 6 Wochen vor dem Wahltermin Plakate und Anschläge abweichend von § 1 Abs.1 anbringen oder anbringen lassen. Gleiches gilt für die Antragsteller/An-tragstellerinnen bei Volksbegehren, solange die Eintragungslisten ausliegen und für die jeweiligen Antragsteller/Antragstellerinnen, vertretungsberechtigten Personen und politischen Parteien und Wählergruppen bei Volks- und Bürgerentscheiden während der 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin. Es dürfen nur Plakate mit einer Größe bis DIN A 1 verwendet werden.
Die Anzahl der Plakatierungen (doppelseitig) je Wahl wird auf 40 Plakate festgelegt. Bei mehreren Wahlen wird die Anzahl der Plakate auf je 30 Stück festgesetzt.
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