Einleitung

In diesem Grundlagenpapier werden die handlungsleitenden Grundsätze und somit auch allgemeine Zielsetzungen zusammengefasst definiert. Aussagen werden zu den Aufgabenfeldern der Jugendpflege hinsichtlich Inhalt und Umsetzung gemacht.
Grundlegung der jugendpflegerischen Tätigkeit bedeutet jedoch nicht Festschreibung der Arbeit. Wandel und Flexibilität sind allgemein wichtige Merkmale der Jugendarbeit. Demzufolge ist die Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder, wie auch eine Veränderung der einzelnen Inhalte unabdingbar.
Die Konzeptionsfortschreibung mittels Auswertung der jugendpflegerischen Tätigkeit, Analyse und gegebenenfalls Anpassung an sich verändernde soziale wie gesellschaftliche Bedingungen, dienen der Weiterentwicklung der Arbeit.
Rödental, im Januar 2011
Robert Pechauf, Diplom Sozialpädagoge (FH)
- Stadtjugendpfleger -