Wohngeld- Was muss ich beachten ?
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
Personen, die eine staatliche Sozialleistung beziehen, die auch die Kosten der Unterkunft enthält, sind nicht wohngeldberechtigt.
Das sind insbesondere Empfänger von
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen
Versicherungsamt
Tel.: 09563 / 96 32
Fax: 09563 / 96 49
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Das sind insbesondere Empfänger von
- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld und
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Mieter bzw. Mieterin von selbst genutztem Wohnraum sind,
- Eigentümer bzw. Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind.
Mitzubringende Unterlagen
Wohngeld- Welche Unterlagen braucht man ?
Dem Antrag auf Wohngeld sind die folgenden Unterlagen beizufügen.
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen
- bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigungen einschl. Nachweisen über Ausbildungsvergütungen (Formblatt im Antrag oder im Rathaus erhältlich)
- bei Rentnern: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigung zu erbringen ist):
- Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid
- letzter Einkommensteuerbescheid
- letzte Einkommensteuererklärung
- bei Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen (Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege)
- bei Kindern: Nachweis über Kindergeld oder einer hiermit vergleichbaren Leistung
- bei Arbeitslosen: Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweise über Art, Höhe und Empfänger der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe)
- bei Empfängern von Leistungen der ARGE München, von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- Nachweise über sonstige Leistungen (z.B. Nachweise über Zinseinnahmen oder sonstige Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter ggf. auch auf Darlehensbasis, Sachzuwendungen, Fördermittel aus Stipendien)
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen oder sonstige Bescheinigungen über das Mietverhältnis und die Höhe der Miete, z.B. Überweisungsbelege, Mietquittungen, letztes Mieterhöhungsschreiben
- Girokontoauszug auf dem ersichtlich ist, dass die letzte Miete abgebucht wurde
- Nachweis über Untervermietung (Untermietvertrag, Bestätigung, Zahlungsbelege)
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder sonstiger entgeltlicher oder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum an Dritte: Wohnflächenberechnung
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten und Erklärung über Höhe der wieder zu erwartenden Werbungskosten
- Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person(en)
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
- bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege befindlich): Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinne des • 14 Sozialgesetzbuch XI (Pflegegeldbescheid)
- bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes: Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe
Versicherungsamt
Tel.: 09563 / 96 32
Fax: 09563 / 96 49
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