Sozialhilfe - Voraussetzungen für Sozialhilfe ?
Formen der Leistungen
- Die Hilfe zum Lebensunterhalt. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel, Wohnung. Diese Leistung ist gegenüber den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Sozialgesetzbuches II („Hartz IV") nachrangig und kommt damit nicht für erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr in Betracht.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Bürger ab dem vollendetem 65. Lebensjahr sowie Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine dauerhafte Erwerbsminderung vorweisen können (zum Beispiel durch ein Gutachten vom Rentenversicherungsträger) beantragen.
- Die Hilfen nach Kapitel 5 bis 9 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) umfassen unter anderem Leistungen bei Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft.
Sozialhilfe - Voraussetzungen für Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ?
Bei der Berechnung der Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der persönliche monatliche Bedarf den Einkünften in Geld oder Geldwert und dem Vermögen gegenübergestellt. Zum monatlichen Bedarf gehören der Regelsatz, die Wohnungskosten (in angemessener Höhe) und möglicherweise ein Mehrbedarf. Sind die Einkünfte geringer als der Bedarf, wird monatlich Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet.
Bei Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch überprüft, ob und inwieweit Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten (Kinder, Eltern) in der Lage sind, Unterhaltszahlungen für Sie zu leisten. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt eine Unterhaltsprüfung nur in seltenen Ausnahmefällen.
Unterlagen, die beigefügt werden müssen:
- der Mietvertrag,
- die Stromrechnung,
- der Rentenbescheid (z. B: Altersruhegeld, Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung etc.)
- und - falls Sie arbeiten - einen Lohn- oder Gehaltszettel,
- Kontoauszüge, der letzten 3 Monate,
- der Kindergeldbescheid,
- die Sparbücher.
Versicherungsamt
Tel.: 09563 / 96 32
Fax: 09563 / 96 49
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