Hundesteuer / Hundeanmeldung / Hundeabmeldung
Für das Halten eines über vier Monate alten Hundes erhebt die Stadt Rödental HundesteuerBefreiungsantrag eines Diensthundes erhalten Sie in der Kämmerei
Die Steuer beträgt
Es wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
Kategorie 1
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu)
Kategorie 2
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Coros, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Prese Mallorquin und Rottweiler
Hier können Sie sich das Formular einer Hundeanmeldung/ Hundeabmeldung ausdrucken und an folgende Anschrift senden:
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Hundezeichen aus. Die Gebühr hierfür beträgt 3,-- €
Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.
Befreiungsantrag eines Diensthundes erhalten Sie in der Kämmerei
Ausführliche Informationen erhalten Sie im
Kämmerei
Tel.: 09563 / 96 21
Fax: 09563 / 96 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
| für den ersten Hund | 30,00 € | |
| für den zweiten Hund | 45,00 € | |
| für jeden weiteren Hund | 60,00 € | |
| für Kampfhunde beträgt die Steuer | 600,00 € |
Es wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
Kategorie 1
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu)
Kategorie 2
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Coros, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Prese Mallorquin und Rottweiler
Hier können Sie sich das Formular einer Hundeanmeldung/ Hundeabmeldung ausdrucken und an folgende Anschrift senden:
| Stadt Rödental Kämmerei Bürgerplatz 1 96472 Rödental |
|
Formular zur Anmeldung eines Hundes |
| Formular zur Abmeldung eines Hundes | ||
| Download Hundesteuersatzung |
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Hundezeichen aus. Die Gebühr hierfür beträgt 3,-- €
Steuerermäßigungen
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für- Hunde die in Einöden oder Weilern gehalten werden,
- Hunde die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden,
Steuerfrei ist das Halten von ...
- Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
- Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
- Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
- Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
- Hunden in Tierhandlungen.
- Hunden, die aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl stammen und vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen werden. Die Steuerbefreiung wird hier für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt
Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.
Befreiungsantrag eines Diensthundes erhalten Sie in der Kämmerei
Ausführliche Informationen erhalten Sie im
Kämmerei
Tel.: 09563 / 96 21
Fax: 09563 / 96 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
