Bauen in Rödental

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Städtische Baugrundstücke in Rödental

Die Stadt Rödental veräußert im Baugebiet Einberg Ost folgende Grundstücke:
519/50
519/4
  1.126 qm
822 qm
 
Reihenhäuser
Wohnhaus
  vier Hausanschlüsse
ein Hausanschluss




nähere Einzelheiten erfahren Sie im Bauamt der Stadt.
Weiterhin veräußert die Stadt Rödental im Auftrag der Hildburghäuser Baugesellschaft die Grundstücke im Baugebiet
„Mahnberg II".
Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Rödental: 09563/96-40, Herr Benning.

Schließen von Baulücken!
Die Stadt Rödental bietet verkaufswilligen Bürgerinnen und Bürgern an, ihre Baugrundstücke auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen, um damit die vorhandenen Baulücken innerhalb des Stadtgebiets zu schließen. Einzelheiten über die Veröffentlichung von persönlichen Daten werden vorab zwischen den Verkaufsinteressenten und der Stadt abgesprochen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Stadt Rödental (09563/96-40).

Bauberatung

Zulässige Bebauung
Was muss ich beachten?

Die planungsrechtliche Beurteilung des Baugrundstücks richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).
Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes spricht man von einer Bebauung nach • 30 BauGB. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der zulässigen Bebauung fest. Ergänzt werden diese durch textliche Festsetzungen wie z.B. zulässige Dachformen, Einfriedungen oder Nebengebäude.

Liegt das Baugrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortteile und ist kein Bebauungsplan vorhanden, so richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach • 34 BauGB. Hier wird die umliegende, vorhandene Bebauung zur Beurteilung eines geplanten Bauvorhabens herangezogen.
Ob es für das betreffende Grundstück einen Bebauungsplan gibt oder nicht, kann ihnen das Bauamt sagen.

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als Landesgesetz, welche Vorgaben bei der Bauausführung zu beachten sind. Sie regelt insbesondere die Frage, ob für das geplante Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist bzw. welches Verfahren dabei Anwendung findet.

Was sagt das Planungsrecht?
www.gesetze-im-internet.de

Was sagt das Bauordnungsrecht (Bayerische Bauordnung)?
www.innenministerium.bayern.de

Bauantrag und Baugenehmigung
Welches Verfahren ist zu wählen und welche Formulare benötige ich?
Wer entscheidet über den gestellten Antrag?

Ob ein geplantes Bauvorhaben
  • verfahrensfrei (Art. 57 BayBO)
    • verfahrenspflichtig oder
      • anzeigepflichtig ist,
regelt die Bayerische Bauordnung (BayBO).
www.innenministerium.bayern.de

Hier finden Sie auch die Informationen, welche Formulare zu verwenden und bei der Stadt Rödental einzureichen sind. Bitte beachten Sie, dass auch für „verfahrensfreie Bauvorhaben" u.U. eine Zustimmung durch die Stadt Rödental erforderlich ist.

Über die „verfahrensfreien Bauvorhaben" entscheidet die Stadt Rödental.

Für die Bauvorhaben, die einer Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde bedürfen, ist das Landratsamt Coburg www.landkreis-coburg.de zuständig.

Örtliche Bauvorschriften
Für die Frage, ob das Bauvorhaben möglichen, örtlichen Bauvorschriften (Satzungen) widerspricht, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Rödental.

Antragsformulare, Pläne, Festsetzungen
Welche Bauantragsformulare und Planungshilfen benötige ich bzw. wo bekomme ich diese?
  • Bauantragsformulare
    § www.innenministerium.bayern.de
  • amtlicher (aktueller) Lageplan für das betreffende Grundstück
    § Vermessungsamt Coburg oder Stadt Rödental (Bauamt)
  • Auszug aus dem Bebauungsplan und textliche Festsetzungen
    § Stadt Rödental (Bauamt)
  • Antrag auf isolierte Befreiung/Abweichung für verfahrensfreie Bauvorhaben
    § Stadt Rödental (Bauamt)
Erschließung
Haben Sie Fragen zur Erschließung ihres Grundstücks?
  • Straßenmäßige Erschließung: Bauamt
  • Abwasser, Strom, Wasser: Stadtwerke Rödental
  • Gas: e.on Bayern
Entscheidung über ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben (Bauantragsstellung).
Voraussichtliche Sitzungstermine des Bau- und Umweltsenats der Stadt Rödental 2011

31. Januar
02. März
13. April
02. Mai
06. Juni

11. Juli
14. September
05. Oktober
07. November
05. Dezember
 

 
 


Tiefbaumaßnahmen/Straßenbauarbeiten im Jahre 2011

Ort der Behinderungen:
voraussichtlicher Zeitraum:
Behinderungen:
Weitere Informationen zur Baumaßnahme:
 Ausführliche Informationen erhalten Sie im
Bauamt
Tel.: 09563 / 96 40
Fax: 09563 / 96 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Freitag, 10 Dezember 2010