Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Aktuelle Meldungen

Rosenaukonzerte 2026

Konzertreihe 2026

Im Jahr 2026 findet zum 34. Mal die Konzertreihe auf Schloss Rosenau statt. 
Einen festen Sitzplatz für das gesamte Konzertjahr können Sie sich mit dem Erwerb eines Abonnements sichern. Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns unter der Telefon 09563 9626.

Der Konzertbeginn ist jeweils um 19:30 Uhr (Einlass ab 19:10 Uhr).

03. Mai 2026: Bamberger Streichquartett (Violine - Viola - Violoncello)
10. Mai 2026: Mélange à Deux & Amis (Oboe - Flöte - Akkordeon - Kontrabass)
06. September 2026: Trio Laruan (Geige - Flöte/Saxophon - E-Piano)
20. September 2026: Feuerbach-Quartett (Violine - Viola - Cello)

Eintrittspreise:
Einzelkarte Abendkasse 28,00 Euro
Vorverkauf und Reservierung 24,00 Euro
Abonnement (alle vier Konzerte) 65,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)

Vorverkauf in der Stadtkasse Rödental
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung per
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
telefonisch unter 09563 9626 entgegen.


Hinweise zur Geflügelpest
Das Landratsamt Coburg veröffentlicht folgende Hinweise zur Geflügelpest

Bei einem am Ostufer des Esbacher Sees (Dörfleser Tongrube) in Dörfles Esbach tot aufgefundenen Höckerschwan, ist das Influenzavirus H5N1, im allgemeinen Sprachgebrauch als „Geflügelpest“ bekannt, nachgewiesen worden. 

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) stuft das Risiko der Verbreitung, wie auch des Eintrags in Wasservogelbestände, Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände, derzeit als hoch ein.

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.

Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22.11.2022 i.V. mit Änderung vom 20.09.2023 gilt uneingeschränkt weiter fort.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. 
Dies dient dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. 
Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. 
Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher der Polizei (09568 94310) oder dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen unter der folgenden Telefonnummer melden:

Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden. 

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt. 


Faschingsferien-Programm 2026
 

Ab sofort liegt das Ferienprogramm der Jugendpflege Rödental an den bekannten Stellen aus oder kann hier heruntergeladen werden. Unser Jugendpfleger Robert Pechauf hat sich wieder interessante und spassige Veranstaltungen einfallen lassen. Deswegen heißt es schnell sein und sich einen Platz sichern.

Faschingsferien-Programm 2026

Sperrung Stadtbushaltestelle "Froschgrundsee Süd"

Liebe Fahrgäste,

bitte beachten Sie, dass die Haltestelle

LINIE 1482

Froschgrundsee Süd

ab 15.09.2025 gesperrt ist und nicht angefahren werden kann. Dies gilt für die Dauer der Baumaßnahme im Bereich Froschgrundsee (Erneuerung der Fahrbahn Staatsstraße 2206).
Es kann in diesem Zeitraum auf der LINIE 1482 zu Verspätungen im Fahrplan kommen.

Danach kann die Haltestelle voraussichtlich wieder genutzt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen der Passbehörde zum digitalen Lichtbild:

Ab dem 1. Mai 2025 haben analoge, ausgedruckte Passbilder ausgedient! Ab diesem Zeitpunkt können nur noch digitale Passbilder verarbeitet werden. Der Gesetzgeber möchte dadurch eine höhere Datensicherheit gewinnen und Fälschungen bzw. Bildbearbeitungen entgegenwirken.

Sie haben zwei Möglichkeiten, an Ihr Passbild zu kommen:

  1. Sie suchen einen Fotografen auf, der die Möglichkeit hat, digitale Bilder an die Ausweisbehörden zu übermitteln. Unter www.e-passfoto.de/teilnehmer finden Sie alle teilnehmenden Fotografen.
    Sie lassen dort Ihr biometrisches Passbild anfertigen und bekommen einen QR-Code, den Sie bei der Pass- oder Ausweisbeantragung vorlegen. Über eine sichere Cloud rufen wir dann Ihr Bild ab. Die Kosten für die Bilderstellung können Sie bei Ihrem Fotograf erfragen.
    Das Bild bleibt dann sechs Monate lang gespeichert und kann so lange für andere behördliche Dokumente wie z.B. Führerschein verwendet werden. Sie haben auch die Möglichkeit, es früher zu löschen.
  2. Sie machen Ihr digitales Passbild bei uns direkt vor Ort über ein Selbstaufnahmeterminal. Dann wird das Bild direkt in Ihren Antrag gespeichert. Eine Weiterverwendung für andere Dokumente ist nicht möglich. Die Gebühren belaufen sich hier deutschlandweit auf 6 Euro. 
    Bei diesen Selbstaufnahmeterminals gibt es keine „Betreuung“ durch einen Fotografen oder Mitarbeitende der Ausweisbehörden. Gerade für Säuglinge oder Kleinkinder kann dieses Terminal schwierig sein.

 

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Mitarbeiterinnen im Passamt unter 09563 9634 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Digitale Passbilder jetzt auch bei uns!

Ab sofort können auch bei uns in Rödental digitale Passbilder direkt vor Ort bei der Beantragung gefertigt werden. Die Kosten hierfür betragen sechs Euro. Bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass fallen die Gebühren nur einmalig an. Die Aufnahmen können nur für das gerade beantragte Dokument verwendet werden.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, digitale Passbilder bei hierfür zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Diese werden bei uns über einen QR-Code abgerufen und können für sechs Monate auch bei anderen Behörden verwendet werden.